Downloads
Im Bereich Stromversorgung gibt eine ganze Reihe an Informationen, Dokumenten und Veröffentlichungspflichten seitens der Bundesnetzagentur. Wir stellen Ihnen hier alle Dokumente zum Download bereit und erklären, welche Sie für Ihre Unterlagen benötigen (könnten).
Stromlieferverträge
Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow zum Eigenverbrauch für den privaten Haushalt ohne Mengenbegrenzung und berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh.
Für Haushalts- und Gewerbekunden innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow.
Für Haushalts- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow.
Für Haushalts- und Gewerbekunden innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow. 0,5 ct/kWh des Nettoarbeitspreises fließen direkt in ökologisch nachhaltige, regionale Projekte.
Für Haushalts- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow. 0,5 ct/kWh des Nettoarbeitspreises fließen direkt in ökologisch nachhaltige, regionale Projekte.
Stromlieferung für elektrische Heizanlagen an Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow. Voraussetzung ist ein zusätzlicher Elektrozähler mit Schaltgerät (die Zählerkosten sind im Grundpreis enthalten).
Für Haushalts- und Gewerbekunden innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow.
Für Haushalts- und Gewerbekunden innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow. Dieser Tarif gilt nur für Ladestrom über einen extra dafür installierten separaten Zweitarifzähler.
Für Haushalts- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow.
Für Haushalts- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow. Dieser Tarif gilt nur für Ladestrom über einen extra dafür installierten separaten Zweitarifzähler.
Preisübersichten für Strom
Stromlieferbedingungen
Dieses Dokument enthält die Stromlieferbedingungen, die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die ergänzenden Stromlieferbedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung.
Verschlüsselte Kommunikation
Die verschlüsselte Kommunikation gilt ausschließlich für Marktpartner wie z. B. Lieferanten, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber etc. für die Abwicklung der Marktprozesse wie Kündigungen, Anmeldungen, Austausch von Zählerständen etc. nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.