Liebe Kundinnnen und Kunden,

wir leben in anderen Zeiten – geprägt durch Krieg, steigenden Preise, Nichtverfügbarkeit von Waren und Produkten. Das treibt Sie wie uns gleichermaßen um und ist teilweise sehr besorgniserregend. Einkaufspreise für Strom und Gas machen an der Börse was sie wollen. Was bedeutet das in Zahlen:

Quelle: www.destatis.de

Die Abfederung der teilweise erheblichen Mehrbelastungen durch den Staat ist daher dringend für Sie erforderlich und wird von uns sehr begrüßt. Diese Soforthilfen sind besonders wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft.

Wer erhält die staatlichen Hilfen?

Alle privaten Verbraucherinnen und Verbraucher, die sogenannten SLP-Kunden profitieren von der Gas- und Wärmepreisbremse ab voraussichtlich März 2023.

Wieso nicht sofort die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse, wieso im ersten Schritt nur die Soforthilfe mit dem Abschlag?

Bei der Umsetzung der Entlastung bestand ein erheblicher Zeitdruck: Mit anhaltend angespannter Lage auf dem Gasmarkt und den weiterhin hohen Preisen steigt mit jedem Tag der Druck auf Endverbraucher. Daher braucht es schnelle Entlastung. Diese wird mit der Soforthilfe Dezember geschaffen. Die Gas- und Strompreisbremse folgt in einem nächsten Schritt.

Wie funktioniert die Soforthilfe ganz konkret für Sie?

Für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Fernwärme, die SLP-Kunden sind, entfällt, die Pflicht, eine vertragliche vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember zu leisten. Beträge die Letztverbraucher noch freiwillig leisten, werden wir in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen.

Der Verzicht auf die Abschlagszahlung im Dezember dient dazu, dass Ihnen die Entlastung bereits in diesem Winter zugutekommt.

Was müssen Sie als Verbraucher jetzt tun?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts weiter tun. Dann sind wir, als Ihr Lieferant, in der Pflicht.

Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank erteilt haben, dann kann ein Dauerauftrag nur durch Sie angepasst werden. Ändern Sie diesen für den Monat Dezember. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

Wenn Sie monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen Sie dies im Dezember nicht tun.

Quelle: BDEW Anwendungshilfe – Soforthilfe 2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

ein wichtiger Hinweis in eigener Sache – wir geben Ihnen alle gesetzlichen beschlossenen Erleichterungen weiter.

Dazu zählen in diesem Jahr:

  • Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 für Strom
  • Rücknahme der Gas-Beschaffungsumlage sowie die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent.
  • Aussetzen der Dezember-Abschläge für Gas und Fernwärme

Die ebenfalls angekündigte Gas- und Strompreisbremse wurde bislang noch nicht weiter konkretisiert. Hierzu informieren wir Sie, sobald weitere Informationen vorliegen.

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