Gasbeschaffenheit

Angaben und Erläuterungen über die Gasbeschaffenheit im Niederdrucknetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow

Gasbeschaffenheit

Das Gas entspricht in seiner Beschaffenheit und seinem brenntechnischen Verhalten der 2. Gasfamilie nach jeweils geltenden DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260).

Das Gas hat im Normalfall einen mittleren Brennwert (Ho,n) von ca. 11,10 kWh/m³; der Mittelwert des Wobbe-Index (Wo) beträgt ca. 14,75 kWh/m³ mit der nach dem jeweils geltenden DVGW-Arbeitsblatt G 260 zulässigen Schwankungsbreite. Der Nennwert des Wobbe-Indexes gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260, der für die Gasverbrauchseinrichtungen als Einstellwert zugrunde gelegt wird, beträgt 15,00 kWh/m³.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Brennwert und den Wobbe-Index des zu liefernden Gases im Rahmen der 2. Gasfamilie des DVGW-Arbeitsblattes G 260 zu ändern, sowie einen dazugehörigen neuen Mittelwert des Wobbe-Indexes festzulegen. Der Netzbetreiber wird eine solche Änderung jährlich ankündigen, sofern er hieran nicht durch unvorhergesehene Ereignisse gehindert wird.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, nach rechtzeitiger Ankündigung (d.h. mindestens 6 Monate vorher) ganz oder teilweise Gas anderer als der vorgenannten Qualität zu liefern, sofern dieses Gas für die Verwendung beim Endabnehmer geeignet bleibt. Gas der 2. Gasfamilie nach den jeweiligen DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260) gilt in jedem Fall als für die Verwendung beim Endabnehmer geeignet.

Für die Gasabrechnung wird je nach Druckstufe der monatliche Brennwert oder der Jahresbrennwertfaktor verwendet. Die Ermittlung des Jahresbrennwertfaktors zur Umrechnung von m³ in KW erfolgt nach dem DVGW-Regelwerk Arbeitsblatt G 685.

Sie können sich die Informationen hier als PDF-Datei herunterladen.

Gasbeschaffenheit (50 KB)
Bilanzierungsbrennwert 2024
Abrechnungsbrennwert 2024
Bilanzierungsbrennwert 2023
Abrechnungsbrennwert 2023

Erläuterungen zu Bilanzierungsbrennwert und Abrechnungsbrennwert

§ 40 Abs 1 Nr. 7 GasNZV – Gasbeschaffenheit (Brennwert)
Die GasNZV verpflichtet in § 40 Abs. 1 Nr. 7 alle Netzbetreiber zur Veröffentlichung des Abrechnungsbrennwertes des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten bis zum zehnten Werktag des Folgemonats.

Bilanzierungsbrennwert
Beim Bilanzierungsbrennwert handelt es sich um einen vorläufigen Brennwert zur vorläufigen Energiemengenermittlung, der auf Grund vorgegebener Bilanzierungsprozesse Anwendung findet. Er wird nicht zur Erstellung einer Energieabrechnung verwendet.

Zur Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts wird von den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow GmbH das Vorvormonats-Verfahren, beschrieben in der Kooperationsvereinbarung IX (KoV IX), verwandt. Bei diesem Verfahren wird der Abrechnungsbrennwert des Monats, welcher zwei Kalendermonate vor dem Liefermonat liegt (Vorvormonat), dem Liefermonat als Bilanzierungsbrennwert zu Grunde gelegt, z.B. Verwendung des monatlichen Abrechnungsbrennwerts von Januar als Bilanzierungsbrennwert für den Monat März.

Abrechnungsbrennwert
Das Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH ist ein Brennwertgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird. Während leistungsgemessene Großkunden mit dem jeweiligen Monatsbrennwert abgerechnet werden, ermittelt sich der Abrechnungsbrennwert für alle SLP-Kunden aus dem mengengewichteten Brennwert über den entsprechenden Zeitraum. Das Verfahren zur Ermittlung ist im DVGW Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ beschrieben.

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