Veröffentlichungspflichten

Als Betreiber eines Elektrizitätzverteilernetzes sind die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH verpflichtet, folgende Daten zu veröffentlichen. Die Daten können Sie im PDF Format herunterladen oder sind zu den entsprechenden Inhaltsseiten verlinkt.

Allgemeine Bedingungenfür den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung:

gemäß § 18 Abs. 1EnWG  und § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 NAV:

Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Ergänzende Bedingungen zur NAV


gemäß § 19 Abs. 1 EnWG:

Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Diese oben genannten Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen werden auf den folgenden Datein veröffentlicht.

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung von Anschlüssen und -Leitungen gemäß § 19 (I) EnWG


gemäß § 29 Abs. 1 Satz NAV:

Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. 115 EnWG

Die Veröffenlichungspflicht für die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow entfällt.


gemäß § 3 Abs. 1 Kraft NAV

Verfahren zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von 100 MW und mehr.

Die Veröffenlichungspflicht für die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow entfällt.

gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

allgemeine Bedingungen für die Netznutzung

technische Bedingungen für Netznutzung

Netznutzungsvertrag

Den Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen können Sie hier herunterladen.

Die Preisblätter für die Netznutzung finden Sie auf dieser Seite.

gemäß § 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:

Netzentgelte finden Sie auf dieser Seite.

Preise für sonstige Leistungen

gemäß § 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV

Netzengpässe

Nach § 15 StromNZV sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.

Da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH keine Betreiber von Übertragungsnetzen sind, entfällt diese Veröffentlichungspflicht.

gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 1 bis 10 EnWG:

Netzstrukturdaten 2019 gem. § 27 Abs. 2 StromNEV

Netzstrukturdaten 2020 gem. § 27 Abs. 2 StromNEV

Netzstrukturdaten 2021 gem. §23c Abs. 1 EnWG

Netzstrukturdaten 2022 gem. §23c Abs. 1 EnWG


gemäß § 23c Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 EnWG:

§ 23c Abs. 2 Nr. 1 EnWG: vertikale Netzlast

§ 23c Abs. 2 Nr. 2 EnWG: Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung

§ 23c Abs. 2 Nr. 3 EnWG: Netzverluste

§ 23c Abs. 2 Nr. 4 EnWG: viertelstündlichen Regelzonensaldo sowie tatsächlich abgerufene Minutenreserve

§ 23c Abs. 2 Nr. 5 EnWG: grenzüberschreitende Lastflüsse zusammengefasst je Kuppelstelle einschließlich einer Vorschau auf die Kapazitätsvergabe

§ 23c Abs. 2 Nr. 6 EnWG: marktrelevante Ausfälle und Planungen für Revisionen des Übertragungsnetzes

§ 23c Abs. 2 Nr. 7 EnWG: Mengen und durchschnittliche Beschaffungspreise der Verlustenergie

§ 23c Abs. 2 Nr. 8 EnWG: prognostizierte und tatsächliche Daten zur Windenergieeinspeisung

Da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH keine Betreiber von Übertragungsnetzen sind, entfällt diese Veröffentlichungspflicht.


gemäß § 23c Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 EnWG:

§ 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG: Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 EnWG: Netzverluste

§ 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG: die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden

§ 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG: die Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden

Die Veröffentlichungspflicht der Restlastkurve der Lastprofilkunden entfällt, da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH das synthetische Verfahren anwenden.

§ 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG: die Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene

§ 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG: die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf

§ 23c Abs. 3 Nr. 7 EnWG: Mengen und Preis der Verlustenergie


 

gemäß § 5 Abs. 3 StromNZV:

Kalender der Werktage für nachträgliche regelzoneninterne Fahrplanänderung

Da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH keine Betreiber von Übertragungsnetzen sind, entfällt diese Veröffentlichungspflicht.


gemäß § 23 Abs. 2 EnWG:

Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen


gemäß § 9 Abs. 1 und 2 StromNZV:

§ 9 Abs. 1 und 1 StromNZV: Ausschreibungsergebnisse für Ausgleichsenergie

§ 9 Abs. 1 und 2 StromNZV: Angebotskurve für jede Ausschreibung

Da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH keine Betreiber von Übertragungnetzen sind, entfällt diese Veröffentlichungspflicht.

gemäß §12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:

Ergebnisse der Differenzbilanzierung

Veröffentlichungspflicht entfällt für die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH.


gemäß § 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV:

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen

gemäß § 8 Abs. 5 EnWG:

Berichte über Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm

Veröffentlichungspflicht für die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH entfällt


 gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:

Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunter- nehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2009 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.


gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 NAV

Informationen zum Wechsel des Netzbetreibers

Veröffentlichungspflicht für die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH entfällt

gemäß § 5 Abs. 2 Stromhandelsverordnung:

Sicherheits-, Betriebs- und Planungsstandards sowie genehmigtes Modell für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge


Anhang zur Stromhandelsverordnung:

Leitlinien für das Management und die Vergabe verfügbarer Übertragungskapazitäten auf Verbindungsleitungen zwischen nationalen Netzen

Die Ansprechpartner für den Stromnetzbetrieb bei den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow finden Sie in der Seitenleiste.

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