Allgemeine Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Im Zuge der Energiewende ist es notwendig, die Energienetze „intelligenter“ zu gestalten. Der Anteil der erneuerbaren Energien wird zunehmen, aber auch unser Verbrauchsverhalten wird sich an neue Möglichkeiten anpassen (z. B. Elektromobilität). Die Herausforderung für die Energieversorgungsunternehmen ist es, die Energieerzeugung wie auch den Energieverbrauch aufeinander abzustimmen, um eine stabile und kostengünstige, moderne und zukunftsweisende Energieversorgung für Privathaushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.

Um dies zu erreichen ist es wichtig, durch Messungen jederzeit den Überblick über wichtige Daten der Energieerzeugung, Energieverteilung und des Energieverbrauches zu bekommen und in jeder Situation die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Es gilt, die Energienetze intelligenter zu steuern und damit besser auszulasten, aber auch den Stromkunden eine Möglichkeit zur Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu geben.

Damit in Deutschland einheitliche Regelungen für die Messung der Energie und die Verteilung dieser sensiblen Daten geschaffen werden hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und speziell dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG vom 29.08.2016) wichtige Verordnungen in Kraft gesetzt.

Ihre Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber für die Messung der Energieverbräuche im Netzgebiet verantwortlich und damit verpflichtet, die neuen Regelungen in die Praxis umzusetzen.

Es sind in den nächsten Jahren moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme flächendeckend bei allen Kunden zu installieren („auszurollen“, deshalb wird teilweise auch der englische Begriff „roll-out“ verwendet.) Der dafür gesetzlich vorgegebene Zeitplan umfasst einen Zeitraum von mehr als 16 Jahren – wir können nicht alle unsere Kunden sofort umstellen. Wir planen aber ab Mitte 2019 zu beginnen. Welche Technik dann bei Ihnen zum Einsatz kommen wird hängt dann von der Höhe Ihres Energieverbrauches ab.

Intelligente Messsysteme (iMSys)
…bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul („Smart Meter Gateway“) zur Übertragung der Messdaten. In diesen Geräten sind Anforderungen an die Datensicherheit gesetzlich umzusetzen, die vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgegeben und überwacht werden. Diese iMSys sind verpflichtend einzubauen bei:

  • Messstellen von Kunden mit einen Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW
  • Messstellen von Kunden mit einer Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (schaltbare Lasten)
  • Auf optionaler Basis können iMSys auch bei Kunden mit weniger als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch bzw. auch mit kleineren Erzeugungsanlagen (weniger als 7 kW) installiert werden.

Typischerweise werden Gewerbe- und Industriekunden sowie öffentliche Gebäude mit derartiger Messtechnik ausgestattet, aber auch private Haushalte mit höherem Verbrauch und größere Erzeugungsanlagen.

Moderne Messeinrichtungen (MoMe)
… sind digitale Stromzähler, die nicht an ein Kommunikationsnetz angeschlossen sind (ohne Kommunikationsmodul / Smart Meter Gateway).

Die modernen Messeinrichtungen MoMe sind nicht in der Lage, Energiedaten zu kommunizieren und werden wie bisher klassisch ausgelesen.
Diese Geräte können aber auf Wunsch auf der Anzeige neben dem Energiezählwerk (kWh) zusätzliche Informationen darstellen, um Ihnen als Stromkunden die Möglichkeit zur Optimierung Ihres Energieverbrauches zu geben (tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate). Diese Geräte werden typischerweise bei klassischen Haushaltskunden zum Einsatz kommen.

Wir, die „Stadtwerke Ludwiglust-Grabow GmbH“ als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind für die flächendeckende Installation gemäß der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Das bedeutet, dass die Beschaffung und der Einbau der Geräte durch uns koordiniert und vorgenommen werden. Wir werden Sie im konkreten Fall mit einem Schreiben über den geplanten Termin sowie über die technischen Details der bei Ihnen zum Einsatz kommenden Messtechnik informieren. Die MoMe und iMSys sind so gebaut, dass sie auf Zählerplätze passen, die den Vorschriften der Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung Nord (TAB Nord) entsprechen.

Der Betrieb der Geräte gehört zu den Standardleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers, u. a. der Einbau der Geräte sowie die Erfassung, Datenübermittlung, Verteilung und Löschung der Messwerte gemäß mess- und eichrechtlicher Vorgaben an Energielieferanten und Netzbetreiber.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Messstellenbetriebsgesetz (§ 35 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs).

Unsere Zusatzleistungen haben wir in unserem Preisblatt „Messstellenbetrieb“ aufgeführt.

Zukünftig wird nach dem Einbau der neuen Messtechnik (moderne Messeinrichtung MoMe bzw. intelligentes Messsystem iMSys) der Messtellenbetrieb gesondert in Ihrer Stromrechnung ausgewiesen werden. Die Entgelte dafür sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben verbrauchsabhängig gestaffelt und unterliegen einer Begrenzung durch bundesweit einheitlich vorgegebene Preisobergrenzen. Bitte entnehmen Sie diese Entgelte unserem veröffentlichten „Preisblatt Messstellenbetrieb“.

Sie benötigen weitere Informationen und Dokumente?

PDF Icon Messstellenbetreiberrahmenvertrag 2019 (5,29 MB)
PDF Icon Messstellenvertrag Strom (6,63 MB)
PDF Icon Anlage a (76,26 kB)

Preisblatt Messstellenbetrieb

PDF Icon Anlage b (29,30 kB)

Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb

PDF Icon Anlage c (293,51 kB)

EDI-Vereinbarung

Verschlüsselte Kommunikation AS2 bis zum 31.03.2024

Verschlüsselte Kommunikation AS4 ab dem 01.04.2024

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